Als
Wahlärztin habe ich keine Verträge mit den
Krankenkassen. Die von mir gestellten Honorarnoten
müssen vom Patienten bezahlt werden. Nach
Einreichung der Rechnung bei der zuständigen
Krankenkasse werden die Kosten im Rahmen der
Kassentarife mit 20 %igem Selbstbehalt rückerstattet.
Ausgenommen davon sind Vorsorgeuntersuchungen,
diese werden direkt von mir mit den Krankenkassen
abgerechnet und sind daher nicht zu bezahlen.