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Wahlärztin
In unserem Land besteht freie Arztwahl. Als Wahlärztin habe ich keine Verträge mit den Krankenkassen. Die von mir gestellten Honorarnoten müssen vom Patienten bezahlt werden. Nach Einreichung der Rechnung bei der zuständigen Krankenkasse werden die Kosten im Rahmen der Kassentarife mit 20 %igem Selbstbehalt rückerstattet. Ausgenommen davon sind Vorsorgeuntersuchungen, diese werden direkt von mir mit den Krankenkassen abgerechnet und sind daher nicht zu bezahlen.
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Dr.
med. Katrin Strauch Ärztin
für Allgemeinmedizin und Homöopathie |