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Führerscheingutachten
Zur
Erlangung der Lenkberechtigung müssen Sie laut Gesundheitsverordnung
im Führerscheingesetz eine Bestätigung Ihrer gesundheitlichen
Eignung vorweisen.
Dieses
Gutachten erlangen Sie, indem Sie sich einer ärztlichen Untersuchung
bei einem Sachverständigenarzt für Führerscheinuntersuchungen
unterziehen.
Seit
dem 1.1.1999 müssen Sie deshalb nicht mehr zum Amtsarzt gehen.
Bei
der Untersuchung wird ein Überblick über Ihren Gesundheitszustand
erhoben und festgestellt, ob Sie gesundheitlich zum Lenken von
Kraftfahrzeugen geeignet sind.
In manchen Fällen wird dennoch eine Zuweisung zum Amtsarzt
notwendig sein können.
Besonderes
Augenmerk wird bei dieser Untersuchung auf die Sehtüchtigkeit
gelegt.
Um sich unnötige Wege und Termine zu ersparen, erlaube ich
mir, Ihnen einige Hinweise im Vorhinein zu geben, die eventuell
für Sie von Nutzen sein könnten:
Wenn Sie Brillenträger sind und den Führerschein der Gruppe
2 erwerben, bringen Sie zur Untersuchung eine Brillenglasbestimmung
vom Optiker mit, die jedoch nicht älter als 6 Monate sein darf.
Wenn Sie Brillenträger sind und Ihre Brille stärker als
8 Dioptrien weitsichtig oder 10 Dioptrien kurzsichtig ist, bringen
Sie bitte zur Untersuchung eine Brillenglasbestimmung vom Optiker
mit, die nicht älter als 6 Monate ist.
Wenn Sie beim Lenken des Kraftfahrzeugs Kontaktlinsen verwenden
möchten, bringen Sie bitte zur Untersuchung einen augenärztlichen
Verträglichkeitsbefund mit, der ebenfalls nicht älter
als 6 Monate sein darf.
Dieser Befund soll enthalten: Sehschärfe mit und ohne Korrektur,
Stärke der Linsen, sowie Verträglichkeit der Linsen.
Der
ärztliche Untersuchungsbefund, den Sie vom Sachverständigen
für Führerscheinuntersuchungen erhalten, ist 12 Monate
gültig, das heißt, innerhalb eines Jahres nach der Untersuchung
müssen Sie zur Führerscheinprüfung antreten.
Die
Kosten der Untersuchung sind gesetzlich geregelt und betragen
€ 29,- für die Gruppe 1 und € 39,90 für die
Gruppe 2, € 25,40 für Verlängerungen der Gruppe
2.
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